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GVO Kennzeichnung: Nestlé Produkte nicht betroffen

Im Oktober 2003 wurden zwei europäische Verordnungen verabschiedet, die erweiterte Kennzeichnungsregeln und Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit genetisch veränderter Organismen (GVO) beinhalten. Die Kennzeichnungsbestimmungen traten am 18. April 2004 in Kraft.

Zutaten für Nestlé-Produkte stammen in Europa nicht aus GVO Quellen. Deshalb wird sich die neue Gesetzgebung auch nicht auf die Kennzeichnung unserer Produkte auswirken. Durch entsprechende Rückverfolgbarkeitssysteme und umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen können wir das gewährleisten.

Diese beginnen bereits vor der Beschaffung der Ware durch Verträge mit unseren Lieferanten. Bei Ernte, Verarbeitung und beim Transport wird darauf geachtet, dass an keiner Stelle GVO in die Warenkette gelangen. Zusätzlich werden entweder beim jeweiligen Lieferanten oder in unserem eigenen Labor Analysen durchgeführt, um nachzuweisen, dass keine genetisch veränderte DNS (Träger der genetischen Information) in den Waren vorhanden ist.
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